Benutzungsgebühren

 

Für die Benutzung der Dorfgemeinschaftsräume in den Feuerwehrhäusern wird folgende Gebühr festgesetzt,

und zwar je Veranstaltung, soweit diese nicht über 24 Stunden hinausgeht (dabei gilt jeweils die Zeit von

12:00 Uhr bis zum darauffolgenden Tag 12:00 Uhr):

 

a. Für Personen wohnhaft in dem jeweiligen Ortsteil, in dem sich der Dorfgemeinschaftsraum befindet:

a. Benutzungsgebühr einschließlich Küche 55,00€

b. Für Personen wohnhaft außerhalb der Ortsteile bzw. außerhalb der Gemeinde Sibbesse

Benutzungsgebühr einschließlich Küche 105,00€

c. Daneben ist für jede Nutzung eine Pauschale für die Reinigung (zzgl. zu a. oder b.) zu entrichten

in Höhe von 45,00€

 

Die Gebühren sind im voraus zu entrichten.

 

Zur Abdeckung von Schäden ist vor der Inanspruchnahme der Räumlichkeiten eine Kaution

in Höhe von 100,00€ zu hinterlegen.

Falls die Räumlichkeit nach der Benutzung nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand hinterlassen wird,

wird die Kaution einbehalten. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche der Gemeinde bleiben unberührt.

Bei ordnungsgemäßem Verlassen der Räumlichkeiten wir die Kaution in voller Höhe zurückgezahlt. 

 

Die Vermietung findet über Christian Schmidt, Eberholzen statt.

Meine Kontaktdaten sind am und im DGH ausgehängt.